Mittwoch, 8. Februar 2012

Blue Vest Equity Finanzmanagement GmbH

Zukunftsvorsorge § 3/1 Z 15a EstG.

Wie können Sie Ihre Mitarbeiter sinnvoll für beide Seiten motivieren?

Gehaltserhöhungen – die bisher geläufigste Form – müssen versteuert werden. Daher verliert diese an Attraktivität. Sie suchen eine steuerschonende Alternative?

Der Staat bietet Ihnen dazu eine besondere Möglichkeit:

Zahlung in eine Lebens- Kranken- oder Unfallversicherung sind für jeden Arbeitnehmer bis max. € 300 pro Jahr und Dienstnehmer als Betriebsaufwand in voller Höhe absetzbar.

Die betriebliche Zukunftsvorsorge ist daher eine vorteilhafte Lösung für Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter.

Ablaufleistung bei Pensionsantritt

angenommene Nettorendite von 7 %. Alle Beträge in Euro.

Zukunftsvorsorge bedeutet:

… für das Unternehmen

  • Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen
  • Motivationsinstrumente
  • Lohnnebenkosten entfallen
  • keine Sozialversicherungsbeiträge
  • kein Verwaltungsaufwand

… für den Mitarbeiter

  • keine Lohnsteuer, Sozialabgaben und Einkommensteuer
  • zusätzliche Hinterbliebenen Vorsorge ab Beginn
  • höherer Nettoertrag als bei Gehaltserhöhung in gleicher Höhe PRÄMIE ist zu 100% von der Steuer absetzbar (= Brutto für Netto)
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