Diese Absicherungsvariante kombiniert eine Erlebensversicherung mit einer Risikoversicherung.
Erlebt die versicherte Person die vertraglich vereinbarte Versicherungsdauer, erhät er entweder eine Kapitalzahlung, die sich wiederum aus Sparrate zuzüglich einer Gewinnbeteiligung ergibt, oder eine Rente.
Verstirbt die versicherte Person während der Versicherungsdauer, erhält der begünstigte im Ablebensfall eine zu Vertragsbeginn festegelegte einmalige Kapitalleistung.