Abfertigungsansprüche sind gesetzlich geregelt - sparen Sie schon jetzt gezielt Kapital für diese Zahlungen an.
Aufgrund gesetzlicher Regelungen stehen den meisten Arbeitnehmern im Falle eines Ausscheidens aus dem Betrieb eine Abfertigung zu.
Das bedeutet für Ihr Unternehmen:
Es ist gesetzlich vorgesehen, Rückstellungen für die Abfertigungsansprüche Ihrer Mitarbeiter zu bilden. Es müssen mindestens 25 % dieser Ansprüche in Form von Wertpapieren besichert sein.
Dadurch entsteht eine Lücke. Diese aus laufenden Mitteln zu finanzieren, belastet die Liquidität eines Unternehmens in den meisten Fällen schwer.
Durch eine maßgeschneiderte Abfertigungsvorsorge sorgen Sie zeitgerecht vor und Ihr Gesamtaufwand sinkt dank der ausgezeichneten Rendite deutlich.